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   LSG Hessen, 21.02.2023 - L 9 U 74/19   

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https://dejure.org/2023,28640
LSG Hessen, 21.02.2023 - L 9 U 74/19 (https://dejure.org/2023,28640)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.02.2023 - L 9 U 74/19 (https://dejure.org/2023,28640)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - L 9 U 74/19 (https://dejure.org/2023,28640)
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Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Städtischer Deponiemitarbeiter erleidet eine BK Nr. 3102 - im Widerspruchsverfahren begehrt er Anerkennung eines chronischen Fatigue-Syndroms (CFS) - Anerkennung eines CFS als BK-Folge verlangt nach objektivem Nachweis der Erkrankung - subjektive Beschwerdeschilderungen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2023 - L 9 U 74/19
    Jedenfalls für psychische Gesundheitsstörungen fordert das BSG, dass deren Feststellung aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erfolgt (Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 22).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden können, d. h. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, juris, Rn. 13).

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit; diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass die reine Möglichkeit nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, juris, Rn. 20).

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2023 - L 9 U 74/19
    Daher kann dahinstehen, ob ihre Voraussetzungen überhaupt vorliegen und hierbei insbesondere, ob der Verzicht auf die Feststellung einer konkreten Einwirkung und das bloße Abstellen auf die abstrakte Gefahr des Arbeitens auf der Deponie und der Nähe zu einer an Q-Fieber erkrankten Herde den Anforderungen einer im Vollbeweis festzustellenden Einwirkung noch genügt (siehe dazu BSG, Urteil vom 27. Juni 2017, B 2 U 17/15 R, juris, Rn. 14).
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